Anpassung Fischereigesetz

Anpassung Fischereigesetz 4. Oktober 2021

1. Lesung zu Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Fischerei (20/GE 7/138)

Stricker, Die Mitte/EVP: Manchmal trennen drei Jahre Welten. Wir müssen eine gewisse Vorstellung zwischen einem zehn, zwölf oder 14-Jährigen haben. Mit zehn Jahren befindet man sich in der Mittelstufe. Man setzt sich gemeinsam auf die Hafenmauer und präsentiert die Schätze des Fischereikastens. Man lässt die Ruhe der plätschernden Wellen und die Weite des Sees auf sich wirken. Es wächst eine Beziehung zur Natur. Ein zwölf- oder 14-jähriger Teenater ist in der Oberstufe. Plötzlich ist Vieles nicht mehr wie vorher. Es ist nicht denkbar, mit einem Mittelstufenschüler etwas zu unternehmen. Die Berufswahl treibt viel zu rasch um. Die Wahrscheinlichkeit, in diesem Alter noch Zugang zur Fischerei zu finden, ist leider oft sehr klein. Fischende Kinder gehören gemäss dem Protokoll des Grossen Rates vom 27. Oktober 2021 im Thurgau mit seinen ausserordentlichen Möglichkeiten zur Fischerei je länger desto mehr zu einer seltenen Spezies. Die Senkung der Alterslimite würde im Thurgau höchstens 30 bis 40 Kindern pro Jahr eine Welt öffnen. Deshalb sollten wir das Mindestalter zur Erlangung der Fischereibewilligung auf zehn Jahre herabsetzen. Wir sollten eine traditionell relevante Erbschaft des Thurgaus namens "Fischerei" fördern. 

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