Gesetzliche Grundlagen für die Windenergie im Thurgau

Gesetzliche Grundlagen für die Windenergie im Thurgau 21. März 2024

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren,

 

Aufgrund meiner Recherchen komme ich zu einer anderen Bilanz als Katrhin Bétrisey. Ergänzend bewegte mich ein praktisches Beispiel:

Auf einer Alp in der Ostschweiz wurde der Gastro-Betrieb vor kurzem eingestellt. Die Beiz florierte. Die Fitnessteller mit den fünf verschiedenen Salaten waren legendär. Das Restaurant ist an einer wunderschönen Lage. Aber leider ging die Windkraftanlage kaputt. Ja, da ist eine Batterie, die mit der Photovoltaik-Anlage geladen werden kann. Aber zu oft wurde es eng, um die Lebensmittel ausreichend kühlen zu können. Dem Besitzer war das Reparieren der Anlage zu teuer. Der Pächter wollte nicht noch mehr Geld in den Betrieb investieren. Aber ohne ergänzende Windkraft geht es einfach nicht.

Laut der neuesten Studie des Bundesamtes für Energie beziffert sich das Windenergie-Potenzial alleine im Kanton Thurgau auf 1439 GWh pro Jahr. Das ist ein Viertel des heutigen Thurgauer Bedarfs. Als ich mit diesem Votum begann, rauschte der Wind vor den Fenstern, absolute Dunkelheit. Keine Photovoltaik-Anlage produzierte zu jenem Moment auch nur ein Bisschen Strom. Es gilt sehr sorgfältig zu prüfen, ob nicht zumindest ein Teil der vorbeirauschenden Wind-Energie genutzt werden kann. Strom made im Thurgau stärkt unsere Unabhängigkeit und somit die Standortattraktivität.

Die vorliegende Motion will den konstruktiven Dialog fördern. Da wird der Teppich ausgerollt, damit die betroffenen Parteien Schritte aufeinander zugehen können. Die Motion zielt darauf ab, bestehende Unsicherheiten abzubauen und Klarheit für alle zu schaffen. Vermutungen sollen zu verstandenen Garantieen werden.«Aha, insofern wird die lokale Bevölkerung an der Wertschöpfung der Windenergie beteiligt!»; «Ja, der Rückbau ist gesichert, es wird keine Gefahr durch zukünftige Altlasten geben!» Damit ist die Motion ein wichtiger Beitrag für die emotional aufgeladenen und polarisierenden Debatten.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Teilerheblichkeitserklärung für die Punkte 1, 2 und 5 zuzustimmen.

Christian Stricker
Kantonsrat EVP Thurgau