Interpellation "Lichtverschmutzung wirksam bekämpfen und Energie sparen"

Interpellation "Lichtverschmutzung wirksam bekämpfen und Energie sparen" 23. November 2022

Interpellation im GR Thurgau von Erika Hanhart (GP), Peter Dransfeld (GP) und Christian Stricker (EVP): "Lichtverschmutzung ist ein Begriff, über den sich die meisten von uns noch nicht viele Gedanken gemacht haben. Sicher aber ist uns allen schon aufgefallen, dass wir in der heutigen Zeit gar keinen richtigen Sternenhimmel mehr betrachten können. Die künstliche Beleuchtung von Aussenräumen hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen.

Übermässige oder nicht fachgerechte Beleuchtungen der nächtlichen Umgebung können für Natur, Mensch und Umwelt schädlich sein oder lästige Auswirkungen haben. Insekten sterben durch Lichtlockung, Stress und Erschöpfung. Bei den Vögeln kann die Lichtverschmutzung zu Orientierungslosigkeit durch Lichtabstrahlung führen. Es werden Verhaltensänderungen bei Fischen, Amphibien, wirbellosen Tieren und sogar Pflanzen durch die Aufhellung der Nacht festgestellt. Auch der Mensch leidet vermehrt unter Schlafmangel, wenn die Dunkelheit fehlt.

Mit einer zweckmässigen Beleuchtung lassen sich unnötige und schädliche Lichtemissionen vermeiden und zudem Strom und Kosten sparen. Zahlreiche Beispiele von Gemeinden und Städten in der Schweiz und im Ausland zeigen, dass eine deutliche Einsparung ohne Einbusse bei der Sicherheit möglich ist.

Auch der Kanton Thurgau ist von der Lichtverschmutzung betroffen. Reklame- und Werbetafeln sowie Strassenlampen leuchten teilweise die ganze Nacht. Sie verbrauchen unnötig Energie und belasten die Umwelt.

Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat bereit, die Bevölkerung für die Thematik der Lichtverschmutzung zu sensibilisieren?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, eine energiesparende und umweltschonende Nachtbeleuchtung sicherzustellen, damit Menschen, Tiere und Pflanzen vor den schädlichen Folgen der Lichtverschmutzung geschützt werden.
  3. Für den Lärmschutz sind Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr definiert. Ist es möglich, eine «Nachtdunkelheit» von Mitternacht bis 06.00 Uhr zu erlassen?
  4. Wie beurteilt der Regierungsrat Einschränkungen in Bezug auf Mehrfachbeleuchtungen, Fassadenbeleuchtungen sowie beleuchtete Reklamen, wenn die Leuchtquellen nicht der allgemeinen Sicherheit dienen?
  5. Nach welchen Kriterien werden die Aussenräume der kantonalen Objekte beleuchtet?
  6. Existieren Auflagen für Gemeinden und Private für die Beleuchtung in Naturräumen.

Wir danken dem Regierungsrat zum Voraus für die Beantwortung der Fragen.

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#Umwelt