Vernehmlassung zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024 - 2027

Vernehmlassung zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024 - 2027 27. April 2022

EVP Thurgau
Niederaach 10
8587 Oberaach

z.H. netzplanung [at] astra.admin.ch

Vernehmlassung zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027; zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen; zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Generelle Aspekte der Vernehmlassungsvorlage

1. Sind Sie mit den Grundzügen der Vorlage einverstanden?

In den Grundzügen kommt mehrfach zum Ausdruck, «dass die Nationalstrassen über weite Teile bereits heute sehr stark ausgelastet sind» (S. 16). Gleichzeitig schwingt die Überzeugung mit, dass neue Strassen nur bedingt Teil der Lösung sein werden. Entsprechend sorgfältig werden die Beurteilungskriterien formuliert und angewendet, respektive werden Lösungen gesucht weit über neue Strassen hinaus. Insbesondere dieser grundsätzliche, nachhaltige Weitblick überzeugt. 

2. Gibt es Themen, die Ihrer Ansicht nach zu wenig berücksichtigt wurden?

1.4.2. Es tönt auf den ersten Blick überzeugend, dass zugunsten eines «klimaschonenderen Betriebs und Unterhalts der Nationalstrassen die Bereitstellung von Schnellladestationen auf Rastplätzen und die Produktion erneuerbarer Energien auf Flächen der Nationalstrasseninfrastruktur wahrgenommen wird». (S. 17) Um die angestrebte Verlagerung des privaten Strassenverkehrs zu erreichen, braucht es aber Massnahmen weit über das Nationalstrassennetz hinaus. Beim automatisierten Verkehr (z.Bsp. S.35) wird mutig vorwärts gedacht. Es wäre wünschenswert, dass auch hier progressiver weitergedacht wird zum Beispiel in Richtung von Parkmöglichkeiten in Kombination mit grosszügigen Veloständern am Eingang von Ballungszentren. Wenn grosszügige Schnellladestationen an Bahnhöfen bereit stünden, könnte die Umlagerung attraktiv sichtbar gemacht werden. Eigentlich müssten auch solche Punkte im Sinne von flankierenden Massnahmen Platz finden. Es wirkt dürftig, wenn nur gerade ein einziges Mal der Begriff «E-Bike» erscheint.

2.3.1. «Rollende Planung stellt nötige Flexibilität sicher»

Die hier aufgezeigte Flexibilität überzeugt nur bedingt. Denn es kommt zu wenig klar zum Vorschein, was unter «neuen Sachverhalten und Erkenntnissen» verstanden wird. Wird hier eine Home-Office-Welle, die durch eine Corona-Pandemie ganz neue Möglichkeiten aufzeigt mit beachtet? Schwingen hier stark gestiegene Treibstoffpreise mit? Die EVP Thurgau unterstützt diese erwähnte Flexibilität sehr inkl. einem wirklich weiten Blick. Mobilität will neu gedacht werden!

Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024 2027 für den Betrieb und den Unterhalt sowie für den Ausbau im Sinne von Anpassungen

3. Ist der beantragte Umfang des Zahlungsrahmens Nationalstrassen 2024 2027 nachvollziehbar?

Ja, insbesondere hat der Erhalt des Nationalstrassennetzes oberste Priorität. Ungenügende Investitionen in den Unterhalt rächen sich früher oder später.

Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen

4. Ist das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen in Bezug auf den Projektumfang vollständig?

Das STEP nutzt für die umfassende Beurteilung nachvollziehbare Kritieren (S. 45). Dass Projekte mit einer guten Kosten-Nutzen-Analyse respektive einer starken Kosten-Wirksamkeits-Analyse priorisiert werden, macht Sinn. Der daraus resultierende Projektumfang überzeugt.

5. Wie beurteilen Sie die Zuteilung der Erweiterungsprojekte zu den Realisierungshorizonten und zum Ausbauschritt 2023?

2.3.4.1. Bei der langfristigen Ausrichtung des Nationalstrassennetzes heisst es: «Die Ausgestaltung des Nationalstrassennetzes innerhalb der metropolitanen … Agglomerationen stellt sicher, dass: … die Synergien mit den Angeboten für den öffentlichen Verkehr optimal genutzt sind.» Im Thurgau hat es keine metropolitane Agglomerationen. Nichts desto trotz gilt es Synergien mit dem öV zu nutzen. In der Konsequenz ist es zu begrüssen, dass das Projekt N 23, Bodensee-Thurtal Strasse (BTS) umfassend überprüft wird, denn sie führt genau parallel zu einer gut ausgebauten Intercity-Linie.

Gleichzeitig hat der konservative Kanton Thurgau mit seiner idealen Topografie ein grosses Umlagerungspotential vom MIV zum LV und ÖV. Gewisse Impulse von aussen sind zu begrüssen, um Bewegung in die Sache zu bringen. Obwohl einerseits auf der Ebene Tourismus starke Erfahrungen gemacht werden mit den Velofahrern, existieren parallel empfindliche Lücken in den vorhandenen Radnetzen.

Weitere Bemerkungen: keine

Für die Parteileitung und die Kantonsräte der EVP Thurgau

Frauenfeld, 27. April 2022

Christian Stricker
Kantonsrat Kanton Thurgau
Co-Parteipräsident EVP Thurgau
eidg. dipl. Erlebnispädagoge FH
Niederaach 10
8587 Oberaach
christian.stricker [at] er-lebt.ch

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