Votum zur Anpassung des Natur- und Heimatschutz-Gesetzes

Votum zur Anpassung des Natur- und Heimatschutz-Gesetzes 30. August 2022

Votum zu § 20a Abs. 2 gehalten im Grossen Rat Thurgau:

Sehr geehrte Frau Präsidentin; geschätzte Regierungsrätinnen und Regierungsräge, werte Kolleginnen und Kollegen

Biodiversität betrifft uns alle!

Als EVP hoffen wir, dass der Grosse Rat heute mit einem prägnanten Ja der Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat zustimmt. Auch wenn die 3 bis 5 Millionen im Vergleich zur Investition des Kantons Zürich für die Biodiversität ein bescheidener Batzen sind, so gibt es neue Möglichkeiten zum Schutz der kreativen Schöpfung. Als EVP setzen wir uns schon lange dafür ein!

Einen Wunsch, der bereits in der Kommission geäussert wurde, wollen wir betonen:

Bitte kommuniziert jährlich konkret, anschaulich und kreativ über die Homepage, was mit diesem Geld umgesetzt wurde. Denn die Förderung der Biodiversität beginnt und endet nicht bei kantonalen Massnahmen und Beratungen. Die Vielfalt der Pflanzen und Lebewesen zu fördern ist ein komplexes Kunstwerk, zu dem die ganze Bevölkerung aufgefordert ist. Es darf und soll sicht- hör- und spürbar werden, dass sich Leben entfaltet. Sowohl gelingende Projekte wie fehlgeschlagene Versuche sollen uns als Bevölkerung inspirieren. Geweckte Emotionen motivieren… wogegen ein wuchtiger Bericht, der alle vier Jahre erscheint, aufgrund erschlagender Tendenz schnell mal im Kübel landet. Präsentiert die spielenden Mauswiesel, die tanzenden Schmetterlinge und davon huschenden Eidechsen, auf dass die Thurgauer Bevölkerung sich ganzheitlich mitreissen lässt. Wenn das gelingt, so kann auch mit 3 bis 5 Millionen jährlich viel erreicht werden.

Geschätzter Dominik Diezi, der Regierungsrat überprüft gemäss Paragraph 20a periodisch. Bitte sorge dafür, dass bereits früh farbige, motivierende Signale aufblitzen.  

Die Biodiversität betrifft uns alle!

Danke für die Aufmerksamkeit

Christian Stricker
Kantonsrat EVP

 

#Biodiversität